Es heißt „mindestens haltbar bis“ und nicht „tödlich ab“. Trotzdem sind viele von uns unsicher, wenn es um das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) geht.
Was soll ich tun, wenn das Joghurt vorgestern oder sogar schon vor zwei Wochen „abgelaufen“ ist?
Tatsache ist, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum angibt, wie lange ein Lebensmittel mindestens haltbar ist und nicht, ab wann es ungenießbar ist. Der Unterschied zwischen den beiden Interpretationen ist sogar sehr groß. Lebensmittelproduzenten sichern sich ab, indem sie ein Datum wählen, an dem das Joghurt noch zu 100% in Farbe, Form, Geschmack, Geruch und Qualitätszustand dem entspricht, was wir Konsumenten uns davon erwarten. Um kein Risiko einzugehen, wird hierbei ein großzügiger Zeitpuffer eingebaut. Genau dieser Puffer ist die Zeit zwischen „mindestens haltbar bis“ und „ungenießbar ab“.